Allgemeines
In vielen Fällen wird Ihr behandelnder Arzt schon durch seine Tast- und Blickuntersuchung eine recht genaue Vorstellung davon gewinnen, welche Komponenten und wie schwer diese verletzt sind.
Oft kann auch die Ultraschalluntersuchung wichtige Zusatzinformationen liefern. Die früher sehr weit verbreitete Röntgendiagnostik hat dagegen - vom Nachweis von Brüchen einmal abgesehen - ihre Bedeutung weitgehend eingebüßt.
Nach übereinstimmender Meinung der Literatur sollte für die Diagnostik schwerer Gelenkschäden auf die MRT nicht verzichtet werden, denn mehrere Studien haben bewiesen, dass mit zunehmender Schwere die Verletzungen in ihrem Ausmaß und die an der Verletzung beteiligten Strukturen auch vom erfahrenen klinischen Untersucher unterschätzt werden.
Die MRT kann Sehnen, Kapselstrukturen, Gelenkscheiben (Disken und Menisken), Muskelansätze, Knorpel, Knochen und Gelenkergüsse hervorragend darstellen; sie kann wie kein anderes Verfahren Reizzustände dieser Strukturen aufdecken und bei den Ergüssen nicht selten sogar eine Blutbeimengung erkennen.
In aller Regel erfolgt diese Diagnostik ohne invasive Maßnahmen (allenfalls intravenöse Kontrastmittel-Gaben sind bei der Schulter die Regel, aber kein Muss!).
Bis auf die Diagnostik von Schulter- und Ellbogengelenk liegt der Kopf des Patienten während der Untersuchung im Freien, so dass auch klaustrophobe Patienten stressfrei untersucht werden können.
Knie-, Hüft-, Schulter-, Ellbogen-, Hand- und Fußwurzelgelenke sind mit der MRT unter Verwendung spezieller Spulen ausgezeichnet zu untersuchen.
Gerade die Frage nach dem Meniskusriss im Bereich des Kniegelenkes, z.B. nach Sturz beim Skifahren oder sonstigem Sport, kann heute als Standardindikation für die MRT angesehen werden.
Wann MRT und wann Arthroskopie?
Die Arthroskopie, d.h. der Blick mit einer Spezialoptik in das Gelenk, stellt ein invasives Verfahren mit den dazugehörigen Risiken (insbesondere dem Narkose- und Infektionsrisiko) dar.
Die Arthroskopie sollte heute dann eingesetzt werden, wenn von vorneherein klar ist, dass während der Arthroskopie ein Schaden operativ beseitigt werden kann oder wenn durch eine MRT die Ursache der Gelenkbeschwerden nicht aufgeklärt werden konnte. Gerade die milden Knorpel-Schäden sind z.B. in der MRT nicht sicher zu erkennen. Manchmal kann es vorkommen, dass in der MRT der Verdacht auf einen Meniskusriss geäußert wird, der dann bei der Arthroskopie nicht gesehen wird. Oft resultiert diese Diskrepanz aus der Tatsache, dass die Arthroskopie nur die Oberfläche beurteilen kann, während die MRT in den Binnenraum des Meniskus schaut und daher gewissermaßen schon das drohende Rupturereignis vorhersieht.
MRT und CT
Die CT (=Computertomographie) wird heute nur bei prothetischen Vorhaben (Planung der Prothese eines Knochens) eingesetzt oder wenn Kontraindikationen gegen eine MRT bestehen (z.B. Schrittmacher). Feine schalige knöcherne Absprengungen können der MRT entgehen. Zu ihrem Nachweis sowie zur Darstellung von Kalkniederschlägen ganz allgemein wird die CT vorgezogen. Dies ist aber nur selten der Fall.
MR-Arthrographie
Für die optimale Detailerkennbarkeit im Gelenkbinnenraum wird eine MR-Arthrographie durchgeführt. Hierzu wird eine Flüssigkeit in die Gelenkhöhle gespritzt. Wir führen diese Applikation meist CT-gesteuert in Lokalanästhesie durch, um ganz sicher zu gehen, dass die Nadel korrekt im Gelenk liegt. Nach Instillation der Flüssigkeit erfolgt dann die MRT.
MRT und Funktionsuntersuchung
Derartige Untersuchung erfordern spezielle (antimagnetische) Haltevorrichtungen. Sie sind aber, falls gewünscht, im Rahmen des vom Gerät vorgegebenen Spielraumes prinzipiell möglich.
Ellenbogen
Hand


Hüftgelenk
Kniegelenk


Fuß und Sprunggelenk


Kiefergelenk